Rechtsberatung Medizinproduktegesetz

Medizinprodukte begleiten uns täglich – von einfachen Gebrauchsgegenständen wie Pflaster, Kontaktlinsen oder Gesundheits-Apps über notwendige Ordinationsausstattung wie den Untersuchungshandschuh oder die Patientenliege bis hin zu komplexen Medizinprodukten wie Beatmungs- oder Ultraschallgeräten. Mehr als 750.000 verschiedene Medizinprodukte sind auf dem Markt. Allein der Handel mit Medizinprodukten umfasst rund 2.800 Unternehmen und über 29.000 Beschäftigte am österreichischen Markt.

Dieser wichtige Wirtschaftszweig wird in der Europäischen Union durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und die Verordnung (EU) 2017/745 über In-vitro-Diagnostika geregelt, für die sich in der Praxis die Abkürzungen MDR und IVDR etabliert haben. Auf nationaler Ebene werden diese beiden europäischen Verordnungen von den Mitgliedstaaten durch nationale Normen ergänzt.

Medizinproduktegesetz Österreich

In Österreich wurde dazu das Medizinproduktegesetz 2021, kurz MPG 2021, erlassen, das unter anderem die Werbung für Medizinprodukte regelt, sich aber auch an die Betreiber von Medizinprodukten richtet. Das MPG 2021 dient als Grundlage weiterer österreichischer Verordnungen, wie etwa der Medizinproduktebetreiberverordnung. Dieses komplexe Regelungsmaterie gewährleistet einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard, präsentiert sich auf den ersten Blick allerdings wie ein regulatorischer Dschungel. Ob Sie Medizinprodukte herstellen oder den Exklusivvertrieb eines Medizinprodukts übernehmen und dieses importieren möchten – wir stehen Ihnen auf jedem Ihrer Schritte beratend zur Seite!

CE Kennzeichnung & Konformitätserklärung für Medizinprodukte

Die CE-Kennzeichnung ist unerlässlich für den Vertrieb von Medizinprodukten in der Europäischen Union. Sie bestätigt, dass das Produkt die geltenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Gemeinsam mit der EU-Konformitätserklärung bilden sie die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten am Markt. Bevor Händlerinnen und Händler ein Medizinprodukt auf dem Markt bereitstellen, sind sie dazu verpflichtet zu überprüfen, ob das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt und ob eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie nicht nur bei der Überprüfung der Konformität Ihrer Produkte, sondern erstellt und sichtet für Sie Verträge mit Herstellern, Distributoren und Importeuren. So stellen wir sicher, dass Ihre Produkte rechtskonform auf dem Markt bereitgestellt werden können. Lassen Sie sich von uns durch die komplexen Regularien des Medizinprodukterechts navigieren!

IVDR – In Vitro Diganostics

In-vitro-Diagnostika sind Medizinprodukte, für die jedoch eine eigene EU-Verordnung, die IVDR, gilt. In-vitro-Diagnostika dienen der Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper mit dem Ziel, daraus relevante Informationen u.a. über physiologische oder pathologische Zustände, Krankheitsveranlagungen oder zur Therapieüberwachung zu gewinnen.

Obwohl der Bedarf an In-vitro-Diagnostika auf dem Markt groß ist, ist die Zahl der Benannten Stellen, die das Konformitätsbewertungsverfahren nach der IVDR durchführen, überschaubar. In der medizinischen Praxis werden daher immer wieder allgemeine Laborprodukte, sogenannte GLUs (General Laboratory Use), und Produkte, die ausschließlich für Forschungszwecke bestimmt sind, sogenannte RUOs (Research Use Only), eingesetzt. Diese Produkte sind jedoch strikt von IVDs zu unterscheiden und dürfen den Einsatz von IVDs nicht ersetzen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihren Fragen und rechtlichen Anliegen zu IVD.

Benannte Stelle für Österreich

Eine Benannte Stelle ist eine Einrichtung, die von einem EU-Mitgliedstaat mit der Konformitätsbewertung von Produkten vor deren Inverkehrbringen beauftragt wird. Mit Ausnahme von Medizinprodukten der Klasse I ist der Hersteller verpflichtet, eine benannte Stelle in diese Konformitätsbewertung einzubeziehen. Je nach anzuwendendem Konformitätsbewertungsverfahren bestehen die Aufgaben der benannten Stellen z. B. in der Prüfung der technischen Dokumentation und/oder in der Auditierung, Zertifizierung und Überwachung eines Qualitätsmanagementsystems. Dies schließt unangekündigte Audits ein. In Österreich gibt es derzeit eine benannte Stelle für Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR und IVDR.

Mag. Dany Boyadjiyska
Mag. Dany Boyadjiyska

Ihre Anwältin für Medizinprodukterecht

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