Wir beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Die Kenntnis beider Seiten ist ein entscheidender Vorteil.
Auch die Stellung des österreichischen Dienstgebers im internationalen Konzern erfordert Kenntnis über grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen, ergänzt um den Einblick in arbeitsrechtliche Grundlagen anderer Staaten, die wir im Laufe der Jahre angesammelt haben.