Novelle der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie
Die Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie (EG) 2002/46 wird mit der VO (EU) 2021/418 vom 09.03.2021 in drei wesentlichen Punkten geändert:
- Die Einheit zur Angabe von Kupfer wird von Mikrogramm auf Milligramm geändert.
- Als Niacin kann Nicotinamid–Ribosidchlorid verwendet werden.
- Als Magnesium kann Magnesiumcitratmalat verwendet werden.
VO (EU) 2021/418
Die Verordnung gilt bezüglich der Angabe der Einheit von Kupfer ab 30.09.2022 mit einem offenen Abverkauf zuvor in Verkehr gebrachter oder gekennzeichneter Produkte. Die neuen chemischen Substanzen Nicotinamid–Ribosidchlorid und Magnesiumcitratmalat können ab in Kraft treten der Verordnung verwendet werden, somit am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung (30.03.2021).