OLG Hamm, Urteil vom 21.04.2022, 4 U 39/22 – Irreführende gesundheitsbezogene Werbung für ein Medizinprodukt. Das sog. „Strengeprinzip“ kommt zum Schutz der Verbraucher nicht nur bei gesundheitsbezogener Werbung für Arzneimittel zur Anwendung, sondern auch, wenn Medizinprodukte, welche nur physikalisch wirken und nicht vom Körper resorbiert werden (hier: eine Wundauflage zur Aufnahme und Bindung von Wundexsudat), [...]