Anwalt für Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist eine an Umfang kaum zu überbietende Rechtsmaterie. Die EU Gesetzgebung bewirkt eine sich ständig wandelnde Anforderung (Stichwort: Lebensmittelinformation) und die nationalen Rechtsvorschriften in Österreich wie Verordnungen oder das Lebensmittelbuch bringen eine Fülle an zu beachtenden Bestimmungen. Wir zählen das zum klassischen Lebensmittelrecht. Zunehmende nationale aber auch europäische Judikatur gilt es zu beachten. Außerdem orientieren sich österreichische Gerichte und Behörden regelmäßig an Deutschland, weshalb wir in ständigem Austausch mit deutschen Spezialisten sehen.

Lebensmittelkennzeichnung Österreich

Die Fülle an Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung macht es unmöglich, ohne professionelle Unterstützung Lebensmittel richtig zu kennzeichnen. Dabei ist die korrekte Lebensmittelinformation am Etikett sehr wichtig, riskiert man sonst Verwaltungsstrafen und behördliche Aufforderungen zur Änderung.

Ob LMIV, Zusatzstoffverordnung, oder Anreicherungsverordnung, wir führen Sie durch das Dickicht der kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften und können Sie auch in der unterschiedlichen Behördenpraxis anderer Länder beraten.

Codex Alimentarius Austriacus

Der Codex Alimentarius Austriacus, das Österreichische Lebensmittelbuch oder Lebensmittelkodex, ist ein vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz herausgegebene, umfangreiches Dokument zur Hilfestellung im Lebensmittelrecht. Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG).

Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) ist aus rechtlicher Sicht als „objektiviertes Sachverständigengutachten“ einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.

Market Access Consulting

Speziell durch die Restriktion bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel wurden viele Produkte in sog Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) „geswitcht“. Auch dieser Bereich ist nicht zuletzt durch die VO EU 609/2013 und die delegierte VO (EU) 128/2016 einem Wandel unterzogen, der die Branche intensiv beschäftigt und in jüngster Zeit durch den EuGH geklärt worden ist. Dadurch ist vielen FSMP die Rechtsgrundlage entzogen worden.

Dennoch haben wir in der Kanzlei in den letzten Jahren FSMP erfolgreich und nachhaltig für unsere Mandanten am Markt platzieren können.

Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer
Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer

Ihr Anwalt für Lebensmittelrecht

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