Anspruchsvoraussetzung einer freiwilligen Abfertigung in einem Sozialplan
OGH vom 29.4.2021, 9 ObA 9/21w – Anspruchsvoraussetzung einer freiwilligen Abfertigung in einem Sozialplan.
Die Gewährung einer freiwilligen Abfertigung in einem Sozialplan kann wirksam vom Verzicht einer Kündigungsanfechtung abhängig gemacht werden. Es ist daher zulässig, in einem Sozialplan zu vereinbaren, dass eine freiwillige Abfertigung nur jene Mitarbeiter erhalten, die die aufgrund des Sozialplans durchgeführte Kündigung nicht anfechten.