Kein Urlaubsverbrauch während vereinbarter Ausbildungszeit
OGH, Urteil vom 29.9.2020, 9 ObA 69/20t – Kein Urlaubsverbrauch während vereinbarter Ausbildungszeit.
Während des Verbrauchs des gesetzlichen Urlaubsanspruchs muss es dem Arbeitnehmer völlig freistehen, den Urlaub nach Belieben zu verbringen. Eine Vereinbarung, wonach ein Teil einer vereinbarten Ausbildungszeit auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet wird, ist unwirksam.
Bei der Vereinbarung über eine gewährte Ausbildungszeit darf hierfür kein Urlaub verbraucht werden, da dies dem Sinn und Zweck des Urlaubs, nämlich einen Freiraum zur Selbstbestimmung zu schaffen, nicht entspricht. Möchte man daher einem Arbeitnehmer Zeit für eine Ausbildung gewähren, ist tunlichst darauf zu achten, diese Zeit nicht mit einem Urlaubsverbrauch zu kombinieren.