Verordnung zu Grenzmengen von Monacolinen aus Rotschimmelreis veröffentlicht
VO (EU) 2022/860 – Verordnung zu Grenzmengen von Monacolinen aus Rotschimmelreis veröffentlicht.
Am 01.06.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/860 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) 1925/2006 ergänzt, und Höchstmengen für Monacoline aus Rotschimmelreis eingeführt. Die Verordnung war lang erwartet, die Frage von Übergangsfristen und die Geltung nur für die Herstellung oder auch für das Inverkehrbringen heftig diskutiert.
Unseres Erachtens ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die eine tägliche Verzehrmenge von 3 oder mehr mg Monacoline aus Rotschimmelreis vorsieht, ab dem 21.06.2022 verboten. Bei Produkten, welche die Grenzmenge nicht überschreiten sind zahlreiche, in der Verordnung genannte Warnhinweise anzugeben.